Sachbearbeitung Stiftungsaufsicht (in Teilzeit)
... des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Sonderzahlung)regelmäßige Schulungs- ... von mindestens 20, maximal 26 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach ...
... des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Sonderzahlung)regelmäßige Schulungs- ... von mindestens 20, maximal 26 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach ...
... vermögenswirksame LeistungenPlanbarkeit: Vollzeitstelle mit 39 Stunden Woche, 30 Tage Jahresurlaub, ArbeitszeitkontoPerspektive: Fortbildungsmöglichkeiten für ...
... des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Sonderzahlung)regelmäßige Schulungs- ... regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach ...
... vermögenswirksame LeistungenPlanbarkeit: Vollzeitstelle mit 39 Stunden Woche, 30 Tage JahresurlaubFamilienfreundlichkeit: geregelte Arbeitszeiten, ArbeitszeitkontoPerspektive: ...
... vermögenswirksame LeistungenPlanbarkeit: Vollzeitstelle mit 39 Stunden Woche, 30 Tage JahresurlaubFamilienfreundlichkeit: geregelte Arbeitszeiten, ArbeitszeitkontoPerspektive: ...
... des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Sonderzahlung)regelmäßige Schulungs- ... regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach ...
... mit attraktiven Sozialleistungen (z.B. 30-Tage-Jahresurlaub, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, ... regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach ...
... Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Sonderzahlung, betriebliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte)Möglichkeiten von internen und externen Fortbildungen Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind ...
... des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Sonderzahlung)regelmäßige Schulungs- ... regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach ...
... :Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (11:00 Uhr - 19:30 Uhr). Die Vergütung erfolgt nach ...