Referentin/Referent (w/m/d) für das Referat 324
... eine der folgenden Laufbahnen: höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst ODER Beamtin bzw. Beamter (w m d) mit einer ...
... eine der folgenden Laufbahnen: höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst ODER Beamtin bzw. Beamter (w m d) mit einer ...
... eine der folgenden Laufbahnen:höherer nichttechnischer Verwaltungsdiensthöherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst ODERBeamtin bzw. Beamter (w m d) mit einer ...
... eine der folgenden Laufbahnen: höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher Dienst ODER Beamtin bzw. Beamter (w m d) mit einer ...
... hohe IT-Affinität verfügen. Als Beamter*in sollten sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des nichttechnischen Verwaltungsdienstes verfügen. Soweit Sie im ...
... beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen pensionierter Beamtinnen und Beamter der Postnachfolgeunternehmen (Post Telekom Deutsche ... -Diplom) oder Laufbahnbefähigung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes Alternativ einen vergleichbaren Abschluss ...
... Teilnahme an Betriebssportgemeinschaften Beamtin bzw. Beamter (w m d) mit Anerkennung der Befähigung für eine der folgenden Laufbahnen:gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst gehobener technischer Verwaltungsdienst Und ...
... an Betriebssportgemeinschaften Anforderungen Beamtin bzw. Beamter (w m d) mit Anerkennung der Befähigung für eine der folgenden Laufbahnen: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst gehobener technischer Verwaltungsdienst Und ...
... in den Dienst als Beamtin Beamter. Sofern Sie bereits Beamtin oder Beamter sind, übernehmen wir Sie in ...
... in den Dienst als Beamtin Beamter (w m d). Sollten die ... . Sofern Sie bereits Beamtin oder Beamter sind, übernehmen wir Sie in ...
... in den Dienst als Beamtin Beamter (w m d). Sollten die ... . Sofern Sie bereits Beamtin oder Beamter (w m d) sind, übernehmen ...